Defekte Autoreifen: Wann zahlt die Versicherung?

Schäden am Reifen treten meist unerwartet auf – und sind besonders ärgerlich: Denn auch neue Reifen sind nicht davor gefeit, durch einen Nagel oder Glassplitter beschädigt zu werden. Dazu kann ein Reifen auch ohne plötzlichen Luftverlust die Ursache für einen Unfall sein – durch abgenutztes oder falsches Profil beispielsweise. Doch zahlt die Versicherung auch einen solchen Schaden?

Grundsätzlich kommt für einen Reifendefekt nur der Vollkaskoschutz in Betracht. Im Leistungskatalog der Teilkasko tauchen Reifenschäden nicht auf, die obligatorische Haftpflichtpolice übernimmt ohnehin keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Doch selbst bei dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung werden die Reifen kaum durch den Schutz abgedeckt werden: Denn die Police besitzt eine Selbstbeteiligung in Höhe von meist mindestens 150 Euro, in den vielen Fällen liegt der Wert sogar bei 300 Euro – und damit höher als die Preise für zwei neue Reifen liegen dürften. Um das Fahrverhalten nicht negativ zu beeinflussen, sollten nämlich immer beide Pneus auf einer Achse denselben Verschleißzustand besitzen. Selbst wenn Anschaffung und Montage der neuen Reifen den Betrag der Selbstbeteiligung übersteigen, ist eine Regulierung der Versicherung fraglich. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass nach einem Schadensfall auch die Beiträge steigen – und die Gesamtkosten damit höher sein könnten, als es bei einer Kostenübernahme durch den Versicherten der Fall wäre. Das gilt besonders dann, wenn eine Reparatur des Reifens möglich ist, was bei einer Beschädigung durch einen Nagel oder ähnliche spitze Gegenstände meistens der Fall sein dürfte.

Eher selten kommt bei modernen Reifen ein klassischer Reifenplatzer vor. Solche Schäden können beinahe nur noch durch Montagefehler oder dauerhaftes Fahren mit falschem Luftdruck hervorgerufen werden. Doch kommt es wirklich zu einem plötzlichen Druckverlust, ist zumindest bei höheren Geschwindigkeiten ein Unfall kaum noch zu verhindern. Werden andere Verkehrsteilnehmer dabei in Mitleidenschaft gezogen, wird die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Für die am eigenen Auto entstandenen Schäden sieht die Situation komplizierter aus: Selbst wenn eine Police zur Vollkaskoversicherung vorhanden ist und die Reifen die Ursache für den Schaden sind, besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaft versuchen wird, den Fahrer für den Schaden verantwortlich zu machen. Ein Sachverständiger prüft, ob eventuell ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht vorlag oder das Profil abgenutzt war. Zwar gibt es in Deutschland keine Pflicht, Winterreifen in einem bestimmten Zeitraum zu nutzen; wohl aber bei entsprechender Witterung. Verschlissenes Profil lässt sich dagegen einfach ermitteln, weniger als 1,6mm sind nicht zulässig. Ein solches Verhalten darf von der Versicherung als Fahrlässigkeit gewertet werden, die Regulierung des Schadens wird in einem solchen Fall verweigert. Diese Einschränkungen gelten allerdings nur für die Übernahme des eigenen Schadens. Der Unfallgegner bekommt die verursachten Kosten in jedem Fall ersetzt. In Einzelfällen kann es grober Fahrlässigkeit allerdings dazu kommen, dass Fahrer von der Versicherung in Regress genommen wird – bis zu einer bestimmten Höhe ist das möglich. Besonders bei Bagatellschäden ist eine juristische Auseinandersetzung aber selten – meist zeigen sich die Versicherer gegenüber ihren Kunden kulant.